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Telefon / Handynutzung

Der offene Vollzug verfügt über ein Telefon. Hier kann jeder Gefangene, sofern er im Besitz einer Telefonkarte ist, unbeschränkt nach außen telefonieren. Eingehende Telefonate für Gefangene werden aus vollzugstechnischen Gründen grundsätzlich nicht durchgestellt bzw. vermittelt.

Im offenen Vollzug dürfen Sie grundsätzlich ein Mobiltelefon besitzen und betreiben. Es ist Ihnen jedoch nicht gestattet, dieses sowie Zubehör (z. B. Ladekabel etc.) in die Unterkunftsbereiche der Justizvollzugseinrichtung mitzunehmen.

Die Benutzung der Mobiltelefone ist Ihnen nur außerhalb der Abteilung erlaubt.

Nach Rückkehr von einem Ausgang, Urlaub oder Freigang können Sie Ihr Mobiltelefon in einem zugewiesenen Schließfach im Eingangsbereich des offenen Vollzuges deponieren. Für den Inhalt dieses Schließfaches / Wertfaches übernimmt die Justizverwaltung bzw. die Vollzugsbehörde keine Haftung (Haftungsausschluss). Weitere Ansprüche, z. B. auf eine Ladestation pp., bestehen nicht.

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