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Wäsche & Kleidung


  • Der Gefangene darf eigene Kleidung, eigene Wäsche und eigenes Bettzeug benutzen, wenn sie oder er für Reinigung und Instandsetzung auf eigene Kosten sorgt; anderenfalls erhält er Kleidung, Wäsche und Bettzeug von der Vollzugsbehörde.
  • Anderenfalls wird ihm Anstaltskleidung und zur Verfügung gestellt.
  • Die Vollzugsbehörde kann das Tragen von Anstaltskleidung allgemein oder im Einzelfall anordnen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt erforderlich ist.
  • Wasch- und Trocknermarken können von den Gefangenen beim Einkauf erworben werden.


Darüber hinaus kann der Inhaftierte sich noch Wäschepakete zusenden lassen. Hierzu bedarf es vorab grundsätzlich der richterlichen Erlaubnis. Das Wäschepaket kann an der Pforte abgegeben werden, oder auf dem Postweg in die Justizvollzugsanstalt Bremervörde geschickt werden.

Weitere Information zum Wäschepaketversand: (zum Artikel Briefverkehr u. Pakete)








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