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Sonderinfo COVID-19 (Corona)


Aktuelle Information zum Besuch


Sehr geehrte Damen und Herren,


zur Verhinderung einer zunehmenden Ausbreitung des Corona-Virus (COVID-19) gilt gemäß § 26 Nr. 1 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) für alle Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Bremervörde auf unbestimmte Zeit ein Verbot von Besuchen durch Angehörige, Freunde und Bekannte (sogenannte Privatbesuche).

Um den Wegfall der Besuche ein wenig aufzufangen, wurden die Möglichkeiten für Skype-Kontakte ausgeweitet.


Von dem Verbot sind nicht erfasst Besuche von Richterinnen und Richtern, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern und von anderen Personen, die Gefangene aus beruflichen Gründen persönlich aufsuchen müssen.


Es besteht die Möglichkeit, den Besuch im Trennscheibenraum durchzuführen. Da die Kapazitäten begrenzt sind, bitten wir Sie, sich vorab telefonisch zum Trennscheibenbesuch anzumelden (Tel. 04761/8088-120). Auf diese Weise können wir die Wartezeiten für Sie bestmöglich gering halten.

Hinweis zur Maskenpflicht in der JVA Bremervörde

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wieben

Anstaltsleiter

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