Logo zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Zuständigkeit


Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Für die Unterbringung von Gefangenen und Sicherungsverwahrten stehen in Niedersachsen 13 selbständige Justizvollzugseinrichtungen mit 23 angeschlossenen Abteilungen zur Verfügung. Der Jugendarrest wird in der selbständigen Jugendarrestanstalt Verden mit vier angeschlossenen Abteilungen vollzogen

Eine dieser Justizvollzugsanstalten ist die JVA Bremervörde.

Die JVA Bremervörde ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges für männliche erwachsene Strafgefangene mit 180 Plätzen, einer Abteilung des offenen Vollzuges für männliche erwachsene Strafgefangene mit 30 Plätzen, und einer Abteilung für Untersuchungsgefangene mit 90 Plätzen.

Nach dem Vollstreckungsplan ist die JVA Bremervörde für 15 Amtsgerichts-Bezirke in Niedersachsen zuständig.

In der JVA Bremervörde werden folgende Freiheitsstrafen vollzogen:

  • Vollzug der zeitigen Freiheitsstrafe für männliche erwachsene Gefangene (Regelvollzug) mit einer Dauer von bis zu 5 Jahren, nach Vorprüfung auch darüber hinaus.
  • Aufnahme von Gefangenen, die aus dem offenen Vollzug mangels Eignung abgelöst worden sind.
  • Für die Abteilung des offenen Vollzuges gibt es nach dem Vollstreckungsplan keine Zuständigkeit. Die Einweisung erfolgt direkte über die Zuweisung oder später über Vollzugsplanfortschreibung nach Bewährung.
  • Untersuchungshaft

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln