Wäsche / Bekleidung
Den im offenen Vollzug untergebrachten Gefangenen ist es gestattet, private Bekleidung zu tragen. Soweit den Gefangenen Anstaltskleidung ausgehändigt wird, ist jeder Gefangene für die ihm überlassenen Kleidungsstücke selbst verantwortlich.
Der Wäschetausch für die Gefangenkleidung ist jeden Mittwoch.
Wasch- und Trocknermarken können von den Gefangenen beim Wäschetausch, von Freigängern auch beim Stationsdienst, erworben werden. Zu jeder Waschmarke muss automatisch eine Trocknermarke mit erworben werden.