Ehrenamtliche Betreuung
Ehrenamtliche Betreuung im Strafvollzug
Ein auf die Wiedereingliederung ausgerichteter Strafvollzug benötigt für eine erfolgreiche Reintegration der Gefangenen Anregungen und Impulse mitten aus dem Leben der Gesellschaft.
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer tragen dazu bei, dass die Gefangenen den „Kontakt nach draußen“ nicht verlieren und helfen ihnen, während der Haft oder auch nach der Entlassung besser zurechtzukommen. Für das Gelingen der ehren-amtlichen Betreuung ist Verbindlichkeit für alle Beteiligten von großer Bedeutung: Ebenso wie der Vollzug auf die Zuverlässigkeit der Ehrenamtlichen angewiesen ist, benötigen diese verlässliche Strukturen für ihre Tätigkeit. Der Strafvollzug muss da-her die Arbeit der Ehrenamtlichen institutionell absichern und in allen Anstalten förderliche Bedingungen für ihr Engagement schaffen. Hierzu müssen die ehrenamtlich Tätigen von Seiten der Justiz gefördert und unterstützt werden, um die Gewissheit zu erhalten, eine gesellschaftlich anerkannte und wichtige Aufgabe zu erfüllen, die der Strafvollzug allein nicht bewältigen kann.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter im Ehrenamt können Sie aktiv an der Betreuung von Gefangenen im niedersächsischen Justizvollzug mitwirken.
(zum Leitfaden Ehrenamtliche Betreuung im Strafvollzug, PDF, 251.51 KB, nicht barrierefrei)