Medizinische Betreuung
Nach § 56 des Niedersächsische Justizvollzugsgesetz (NJvollzG) hat die Vollzugsbehörde die Pflicht, für die körperliche und geistige Gesundheit des Gefangenen zu sorgen. In der JVA Bremervörde wird diese Aufgabe durch Beschäftigte des privaten Partners wahrgenommen.
Weitere medizinische Versorgung erfolgt in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten.
Aufgabe des Krankenpflegedienstes ist die medizinische Versorgung der Gefangenen. Diese wird durch Ärzte und Krankenpfleger gewährleistet.
Zu den Aufgaben gehören:
- Ausgabe von Arzneimitteln
- Führung des Buchwerkes
- Mitwirkung bei den ärztlichen Sprechstunden
- Durchführung von Injektionen
- Laboruntersuchungen
- Durchführung von medizinisch-technischen Maßnahmen
- Erstversorgung in Notfällen
- Beaufsichtigung von Gefangenen
- Pflege der med. Einrichtungen
- Pflege und Beschaffung des ärztlichen Bedarfs
- Vorbereitung der Vorstellung und Ausführung kranker Gefangener zu externen Ärzten
- Gesundheitsschutz und Hygiene
- Verfahren bei meldepflichtigen Erkrankungen
- Mitwirkung bei der Erstellung des Speiseplans
- Feststellung der Arbeitsfähigkeit
- weitere Maßnahmen, die der Gesundheitsfürsorge und der ärztlichen Versorgung dienen
- Überprüfung der Arzt- und Arzneimittelrechnungen
Die Aufgaben des Sanitätsdienstes sind:
- Unterstützung der Anstaltsärztin bei der gesundheitlichen Betreuung der Gefangenen
- Versorgung der Gefangenen mit Arzneimitteln
- Vorbereitung, Mitwirkung und Nachbereitung der ärztlichen Sprechstunde
- Hilfeleistung in Notfällen
- Terminvereinbarung und Vorstellung erkrankter Gefangener bei externen Kliniken und Arztpraxen
- Mitwirkung bei den Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
- Mitwirkung bei der Aufnahme- und Entlassungsuntersuchung