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Übergangsmanagement


Auch bei besten Rahmenbedingungen für die Behandlung der inhaftierten Straftäter sind die Möglichkeiten zur individuellen Resozialisierung hinter Gittern begrenzt, nicht zuletzt, weil die Zuständigkeit des Strafvollzuges auch bei fortbestehendem Behandlungsbedarf formal mit dem Datum der Entlassung endet. Ohne ein wirksames Zusammenspiel von vollzuglichen und außervollzuglichen Interventionen bleiben wichtige Präventionspotenziale ungenutzt. Kriminologische Studien zeigen, dass gerade in den ersten Monaten nach einer Haft besonders hohe Rückfallrisiken bestehen. Der Übergang aus dem strukturierten Alltag einer Justizvollzugsanstalt in unsichere oder ungesicherte Lebensverhältnisse ist offenkundig mit vielfältigen Gefährdungen verbunden. Ein möglichst flächendeckend institutionalisiertes Übergangsmanagement kann die berufliche und soziale (Re-)Integration fördern und so die Legalbewährungschancen der (ehemaligen) Gefangenen erhöhen.

Dabei muss der Strafvollzug die Entlassungssituation möglichst frühzeitig in den Blick nehmen, die individuelle Vollzugsplanung um eine über den Entlassungszeitpunkt hinausweisende (Re-)Integrationsplanung erweitern und seine Behandlungsarbeit insoweit konsequent an dem Eingliederungsgrundsatz ausrichten. Dazu bedarf es eines Ausbaus regionaler wie überregionaler Netzwerke, die eine nahtlose Verknüpfung vollzugsinterner Behandlungsmaßnahmen mit vollzugsexternen Nachsorgemaßnahmen ermöglichen.

Dies beinhaltet eine verbesserte Verzahnung der Justizvollzuges und der Straffälligenhilfe, namentlich des vollzuglichen Sozialdienstes und der Bewährungs- und freien Straffälligenhilfe, sowie der Führungsaufsicht mit ihren jeweils spezifischen Wiedereingliederungs-, Kontroll- und Sicherungsaufgaben,

• eine intensivierte Vernetzung des Strafvollzuges mit örtlichen bzw. kommunalen Hilfesystemen (zum Beispiel soziale Dienste, Wohnungsämter, Suchtberatungsstellen, Therapieeinrichtungen etc.) und mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Einzugsbereich der Justizvollzugsanstalten sowie

• eine systematische Verknüpfung von Qualifizierungs-, Vermittlungs- und Stabilisierungsmaßnahmen zur beruflichen Reintegration der Gefangenen, die als besonders wichtiges Element einer erfolgreichen Resozialisierung und Rückfallprävention betrachtet wird.

Insbesondere im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Gefangenen soll die voll-zugsübergreifende Zusammenarbeit als modernes Case-Management unter Einbeziehung relevanter Arbeitsmarktakteurinnen bzw. Arbeitsmarktakteure (z. B. Arbeits-agenturen und Jobcenter) künftig Standard werden. Ziel ist es, die Ergebnisse der vielfältigen Bildungs- und Behandlungsmaßnahmen des Strafvollzuges zu sichern, die Mitwirkungsbereitschaft der (ehemaligen) Gefangenen durch Schaffung konkreter Beschäftigungsperspektiven zu steigern und bestehende Beschäftigungsverhältnisse durch flankierende Nachsorgemaßnahmen zu stabilisieren.

Als Grundlage für ein wirkungsvolles Übergangsmanagement sollen bestehende Strukturen zusammengeführt und - soweit möglich - ausgebaut werden. Hierzu ist u.a. eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Trägern ebenso anzustreben wie die Nutzung von Fördermöglichkeiten der Europäischen Union. Die Qualifizierung des fachspezifischen Vollzugspersonals, aber auch eine stärkere Einbindung externer Kräfte in die Vollzugsplanung, Behandlung und Entlassungsvorbereitung werden hiermit einhergehen müssen.

Im Hinblick auf die soziale Integration nach der Entlassung ist auch der ehrenamtlichen Arbeit besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Namentlich zu erwähnen sind ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die eine unverzichtbare Brücke zwischen „drinnen und draußen“ schlagen. Dabei kommt es besonders darauf an, dass sie den Kontakt zu den Gefangenen schon während der Haftzeit aufbauen und nach der Entlassung mit Rat und Hilfestellungen in ggf. schwierigen Situationen fortsetzen können.

Information zum Übergangsmanagement finden Sie in der Ausführungsvorschrift


(zur Ausführungsvorschrift, PDF, 241,81 KB, nicht barrierefrei)

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