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Telefonate mit Inhaftierten der Strafhaft


Die JVA Bremervörde bietet den Inhaftierten den Telefonservice der Firma TELIO



Telefonservice Telio:

Das Telefonieren wird in der hiesigen JVA über die TELIO Apparate mit einer PIN ermöglicht. Dem Gefangenen wird gem. §33 Niedersächsische Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) gestattet, Telefongespräche zu führen. Die Teilnahme am Telefonverkehr erfolgt auf schriftlichen Antrag des Gefangenen. Mit Antragstellung erkennt der Nutzer die allgemeinen Nutzungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung an

Die Gefangenen müssen zur Einrichtung eines Telefonkontos zunächst den TELIO-Erstantrag stellen, welcher auf den Stationen bereitgehalten wird.

Die beantragten Rufnummern werden erst dann freigeschaltet, wenn die Angehörigen den Vordruck für Einverständniserklärung zur Speicherung von Telefonnummern im Telio-System vollständig ausfüllen und unterschrieben an die JVA Bremervörde zurück gesendet haben. (zur Einverständniserklärung, PDF, 62.85 KB, nicht barrierefrei)

Nach Prüfung der Daten werden die beantragten Telefonnummer in Telio freigeschaltet.

Das Hausgeld darf auf das TELIO-Konto gebucht werden. Eine weitere Überweisung vom Eigengeldkonto kann beantragt werden, sofern das Überbrückungsgeld in voller Höhe angespart ist und keine Pfändungen vorliegen beziehungsweise kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Angehörige können auch direkt auf das Telio-Konto einzahlen. Bankdaten für Direkt- Überweisungen finden Sie unter Punkt "Einzahlungen"(zum Artikel Einzahlung für Gefangene)

Zeitfenster für Gefangenentelefonie: (entsprechend der Aufschlusszeiten)

Werktags: von 06:00 Uhr - 19:15 Uhr

Sonn- und Feiertags: von 08:00 Uhr bis 19:15 Uhr

Haftraumtelefonie in der JVA Bremervörde

Zusätzlich zur normalen Gefangenentelefonie, haben die Inhaftierten der JVA Bremervörde die Möglichkeit, an der Haftraumtelefonie teilzunehmen. Diese ist von dem Inhaftierten schriftlich zu beantragen. Gegen eine Sicherheitsleistung /Pfand werden dem Inhaftierten dann der Telefonhörer zur Nutzung der Haftraumtelefonie ausgehändigt.

Nun hat auch der Inhaftierte die Möglichkeit auch während der Einschlusszeiten zu telefonieren.

(zum Artikel Antworten auf häufig gestellte Fragen)

Telefonzeiten Haftraumtelefonie Strafhaft


Montag - Freitag
00:00 Uhr - 06:00 Uhr
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:00 Uhr
19:30 Uhr - 24:00 Uhr

Samstag - Sonntag
00:00 Uhr - 08:00 Uhr
12:30 Uhr - 13:00 Uhr
18:30 Uhr - 24:00 Uhr

Während der Aufschlusszeit ist die Haftraumtelefonie nicht freigeschaltet. Es besteht aber die Möglichkeit,
vom Flurtelefon auf der Stationsflur zu telefonieren.



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