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Besuch mit Kindern


Die Stärkung sozialer Beziehungen wird als gesetzlicher Auftrag verankert. Neben einer Erhöhung des Mindestbesuchsanspruchs sieht das Gesetz eine Verpflichtung zur Schaffung flexiblerer Besuchszeiten und zur kindgerechten Ausgestaltung der Besuchsräume vor. Die Lebensverhältnisse von Berufstätigen sowie Familien mit schulpflichtigen Kindern sind bei der Gestaltung von Besuchsdauer, -Häufigkeit und -Zeiten sowie im Rahmen der räumlichen Ausstattung zu berücksichtigen. Geeignete Gefangene können zudem im Rahmen eines Langzeitbesuches über mehrere Stunden ohne Aufsicht mit ihren Angehörigen zusammen sein.

Neben der Beziehung zu Partnerinnen, Partnern, Geschwistern oder Eltern werden insbesondere die Kinder der Gefangenen in den Fokus gerückt. Diese leiden häufig besonders stark unter der Inhaftierung eines Elternteils. Mit den gesetzlichen Neuregelungen werden Gefangene und ihre Familien dabei unterstützt, ihre Beziehungen während der Haftzeit zu pflegen und zu stärken und die Erziehung der Kinder aktiv mitzugestalten.


Minderjährige Besucherinnen/Besucher bis zum 15. Lebensjahr werden zum Besuch zugelassen, wenn sie sich durch einen Kinderausweis mit Lichtbild ausweisen können und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind.

Sollte die Erziehungsberechtigte selber nicht zum Besuch kommen können, muss hier die für einen Angehörigen ausgefüllt und unterschrieben mitgegeben werden. (Zur Einverständniserklärung (S07), PDF, 122.12 KB, nicht barrierefrei)

Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr die ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ihren Vater besuchen möchten, benötigen lediglich die unterschriebene Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten um ihren Vater zu besuchen.


Hinweise auf Kindgerechte Literatur, um das Thema „Haft" mit Kindern zu besprechen. Kindgerechte Informationen zu den Themen „Haft" und „Besuch im Gefängnis" unter:


(zur Homepage Literatur Papa im Gefängnis)

(zur Homepage JUKI-ONLINE - Literatur)

(zur Homepage mit Literatur zum Thema Besuch im Gefängnis)

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