Einkaufsmöglichkeiten während des Besuchs
Der Einkauf / die Übergabe von Nahrungs- und Genussmittel beim Besuch, darf aus dem Sortiment der der vorgehaltenen Automaten erworben werden, es gibt kein Recht auf Vollzähligkeit.
Waren im Sortiment:
- Heißgetränke
- Kaltgetränke
- Süßwaren
- Tabak inkl. Blättchen
Der Warenwert des Automateneinkaufs beträgt für alle Inhaftierten 15,00 € bei 1 Stunde Besuch. Bei genehmigten 2 Std Besuch sind 30,00 € erlaubt. Die Maximale Höchstgrenze pro Monat beträgt 30,00 Euro. Sollte Sie mehr als zwei Besuche im Monat durchführen wollen, sollten Sie den Maximalbetrag auf alle Besuche gut verteilen.
Für den Automateneinkauf im Besuchsraum ist nur Hartgeld zugelassen, es gibt keine Wechselmöglichkeit.
Für Gefangene, die Besuch im Trennscheibenraum empfangen und/oder die auf einem Sicherheitshaftraum untergebracht sind und/oder gegen die eine Sicherheitsverfügung erlassen ist, wird der Automateneinkauf an den überwachenden Bediensteten übergeben, der die Waren an den Inhaftierten übergib.
