Zweckbestimmung der Justizvollzugsanstalt Bremervörde
Die Haftbereiche befinden sich in den zentral gelegenen Häusern A und B.
Die einzelnen Stockwerke dieser Häuser (Erdgeschoss,erstes Obergeschoss, zweites Obergeschoss und drittes Obergeschoss) werden als 0-, 1-, 2- und 3-Ebenen bezeichnet. Die Flügel der Häuser werden nach ihrer Geographie als West bzw. Ost bezeichnet.
Hinzu kommt die im Außengelände befindliche Abteilung des offenen Vollzuges (OVA).
Vollzugsabteilung 1
Haus A – Ebene 1 und 2: Untersuchungshaft/ überstellte Jungtäter/ junge Untersuchungsgefangene
84 Haftplätze
4 Wohngruppen
Vollzugsabteilung 2
Haus A Ebene 3: Aufnahme
42 Haftplätze
2 Wohngruppen
Vollzugsabteilung 3
Haus B - Ebene 0 und 1: Strafhaft/ Sonderflächen/ Motivationsflur
60 Haftplätze
3 Wohngruppen
Im Haus B-0-Ost befindet sich der besonders gesicherte Haftraum in dem Gefangene vorübergehend untergebracht werden, wenn sie z.B. Gewalt gegen sich oder Dritte anwandten bzw. dieses ernsthaft androhen. Diese besonders gesicherten Hafträume sind mit Kameras ausgerüstet.
Vollzugsabteilung 4:
Haus B - Ebene 2 und 3: Strafhaft
84 Haftplätze
4 Wohngruppen
Vollzugsabteilung 2 oV : Offener Vollzug
30 Haftplätze
2 Wohngruppen
Der offene Vollzug bietet mit seiner Öffnung nach außen die besten Voraussetzungen für eine an den Lebensverhältnissen in Freiheit orientierte Vollzugsgestaltung. Er bietet insbesondere die Möglichkeit, durch die Gewährung von Lockerungen sowohl den bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten als auch die sozialen Bindungen zu pflegen.
Der offene Vollzug ist Regelvollzug für diejenigen Gefangenen, die unter dem Gesichtspunkt der Flucht- und Missbrauchsgefahr in Anstalten untergebracht werden können, die geringere instrumentelle Sicherheitsvorkehrungen aufweisen. Dies trifft insbesondere zu für Gefangene, die sich im Anschluss an ihre Verurteilung auf freiem Fuß befinden. Eine am Stand der Wissenschaft orientierte Eignungsuntersuchung unterstützt zielgerichtet die Auswahl der Gefangenen.