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Arbeit in der JVA Bremervörde

Der Strafgefangene ist gem. § 35 Niedersächsische Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) verpflichtet zur Arbeit.

Die Gefangenenarbeit ist ein wichtiger Teil des Justizvollzuges. Sie dient der öffentlichen Sicherheit, denn Beschäftigungslosigkeit ist ein Sicherheits- und nach der Entlassung ein Rückfallrisiko. Sie hilft dem Inhaftierten, den Tag zu strukturieren und soziale Kompetenzen aufzubauen oder zu verstärken, indem Kontakte zu Mitgefangenen ermöglicht und somit das Gemeinschaftsempfinden und die Teamfähigkeit gefördert werden.

Die Arbeit ist eine bedeutsame Maßnahme zur Vorbereitung auf die Entlassung und für ein Leben ohne Straftaten. Mit der Gewöhnung an regelmäßige sinnvolle und wirtschaftlich ergiebige Arbeit gewinnen die Inhaftierten Perspektiven für sich und ihre Familien. In der Arbeit finden sie Bestätigung und Anerkennung für ihre erbrachten Leistungen.

Bei dem Arbeitseinsatz sollen die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen des Gefangenen Berücksichtigung finden. Bei der Auswahl des Arbeitsplatzes stehen Sicherheitsaspekte im Vordergrund. Strafgefangene können zum einen in Produktionsbetrieben eingesetzt werden, in denen Arbeiten für Fremdfirmen verrichtet werden, zum anderen gibt es aber auch Arbeitsplätze

  • für Reinigungsarbeiten n den Vollzugsabteilungen,

  • bei der Pflege der Außenanlagen und Grünflächen,

  • bei der Müllentsorgung,

  • in der Küche,

  • im Freizeitbereich

  • in der Arbeitstherapie oder

  • im Bereich der Aus- und Fortbildung.

Natürlich werden die Gefangenen dafür auch entlohnt. Dabei müssen sie aber den größten Teil des Arbeitslohnes als Wiedereingliederungshilfe, das sog. Überbrückungsgeld, für die Zeit nach der Inhaftierung sparen. Die erwirtschafteten Überschüsse der Gefangenenarbeit werden dem Landeshaushalt zugeführt, d.h. zur Finanzierung der staatlichen Aufwendungen für den Justizvollzug verwendet.

Arbeit für Untersuchungsgefangene

Mit Genehmigung des zuständigen Richters dürfen Untersuchungsgefangene in der JVA Bremervörde arbeiten. Arbeitsentwöhnte oder psychisch Instabile Inhaftierte können auch kurzfristig in der Arbeitstherapie eingesetzt werden.

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