Anstaltsbeirat
Eine besondere Form ehrenamtlicher Arbeit in Justizvollzugsanstalten leistet der Anstaltsbeirat, der bei jeder niedersächsischen Justizvollzugseinrichtung zu bilden ist (§§ 186 ff. Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz). Das Ehrenamt nehmen Bürgerinnen und Bürger als institutionalisierte Öffentlichkeit wahr. Der Anstaltsbeirat hat keine Entscheidungsbefugnisse, sondern beschränkt sich auf eine beratende Funktion. Seine primäre Aufgabe ist es, das Vollzugsgeschehen der Anstalt zu begleiten und strukturelle Probleme aufzugreifen. Der Anstaltsbeirat wirkt durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge an der Vollzugsgestaltung mit und übt eine gewisse Kontrollfunktion aus. Die Mitglieder haben ein umfassendes Betretungsrecht der Anstalt, sie können vertraulich mit jedem Gefangenen sprechen und haben ein jederzeitiges Vorspracherecht bei der Anstaltsleitung.
Die einzelnen Mitglieder des Beirats werden vom Landkreis Rotenburg (Wümme) sowie von der Stadt Bremervörde vorgeschlagen und durch das Niedersächsische Justizministerium ernannt. Ihre Amtszeit dauert jeweils vier Jahre. Die Anzahl des Anstaltsbeirats bemisst sich nach der Anzahl der Haftplätze einer Justizvollzugsanstalt. In Bremervörde besteht der Anstaltsbeirat aus den folgenden vier Mitgliedern:
Frau Dr. Silke Fricke
- Kreisrätin des Landkreises Rotenburg (Wümme)
Herrn Ricardo Döscher
- Fachbereichsleiter der Stadt Bremervörde
Herrn Gerhard Oetjen
- Pensionär
Herrn Bernd Petersen
- Abgeordneter des Kreistages