Psychologischer Dienst
Hauptziel des Strafvollzuges ist, die Allgemeinheit vor Straftaten zu schützen und die Gefangenen auf ein weiteres Leben ohne Straftaten vorzubereiten. Die Grundlage der Tätigkeit des Psychologischen Dienstes bildet das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz (NJVollzG).
Gleichzeitig werden die ethischen Richtlinien, die für den Berufsstand der Psychologinnen und Psychologen gelten (formuliert von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.) berücksichtigt und vertreten.
Der Psychologische Dienst setzt sich zum Ziel, unter Achtung der Würde und Integrität der Gefangenen, schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegen zu wirken. Ferner verfolgt er das Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen und sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.
Kernaufgaben des Psychologischen Dienstes in der JVA Bremervörde sind die Diagnostik (Einschätzung von Suizidgefährdung, Flucht- und Gewaltrisikoeinschätzung, klinische Diagnostik), die Mitarbeit (Stellungnahmen) bei der Vollzugsplanung sowie die Behandlung von Defiziten in der Persönlichkeitsentwicklung und dem
sozialen Verhalten von Gefangenen, um das Hauptziel des Strafvollzuges zu verfolgen.
Neben den genannten Aufgaben führt der psychologische Dienst interne themenzentrierte Schulungen für das Vollzugspersonal durch, beispielsweise im Umgang mit schwierigen Gefangenen oder Stressmanagement. Darüber hinaus steht er den Bediensteten als Ansprechpartner zur Verfügung und beteiligt sich an Fragen der Organisationsentwicklung.
Der Psychologische Dienst deckt Aufgaben im Bereich der Diagnostik und Behandlung von Gefangen ab und wirkt im Bereich der Organisations- und Personalentwicklung mit.
Im Folgenden werden die Aufgabenbereiche näher erläutert. Die Arbeit des Psychologischen Dienstes orientiert sich an aktuellen fachlichen theoretischen und empirischen Erkenntnissen.
Zu den zentralen Aufgaben des Psychologischen Dienstes gehören:
- Diagnostik und Indikationsstellung vor und während Behandlungsmaßnahmen sowie
- Beteiligung an der Vollzugsplanung,
- Erstellung gutachtlicher Stellungnahmen /Gutachten,
- Konzeptualisierung, Durchführung und Dokumentation von Einzel- und Gruppenbehandlungsmaßnahmen,
- Krisenintervention und Beratung sowie deren fachgerechte Dokumentation.