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Wäsche & Kleidung

  • Der Gefangen trägt eigene Kleidung, wenn er für Reinigung und Instandsetzung auf eigene Kosten sorgt. Anderenfalls wird ihm Anstaltskleidung zur Verfügung gestellt.

  • Die Vollzugsbehörde kann das Tragen von Anstaltskleidung allgemein oder im Einzelfall anordnen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt erforderlich ist.
  • Wasch- und Trocknermarken können von den Gefangenen beim Einkauf erworben werden.

Darüber hinaus kann der Inhaftierte sich noch Wäschepakete zusenden lassen. Hierzu bedarf es einer vorherigen Genehmigung. Das Wäschepaket kann beim Besuch oder auf dem Postweg in die Justizvollzugsanstalten gelangen.

Weitere Information zum Paketversand finden Sie Informationen zum Brief und Paketverkehr HIER

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