Einkaufsmöglichkeiten beim Besuch
Beim Besuch im offenen Vollzug dürfen jegliche Lebensmittel/Getränke mit Ausnahme von Alkohol und Frischfleisch sowie selbst zubereitete Speisen und angebrochene Getränke mitgebracht werden.
Beim Besuch im offenen Vollzug dürfen jegliche Lebensmittel/Getränke mit Ausnahme von Alkohol und Frischfleisch sowie selbst zubereitete Speisen und angebrochene Getränke mitgebracht werden.