Logo zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Diagnostik


Zu Beginn des Vollzuges sind die Persönlichkeit und die Lebensverhältnisse der Gefangenen zu untersuchen, um eine wirkungsvolle Behandlung vorzubereiten und ein-zuleiten. Dies gilt grundsätzlich unabhängig von der Vollzugsdauer. Allerdings lässt eine nur kurzzeitige Inhaftierung umfangreiche Behandlungsmaßnahmen nicht zu. In diesen Fällen ist eine standardisierte Kurzdiagnostik geboten, aber auch ausreichend, um resozialisierende Maßnahmen kurzfristig einzuleiten.

Nach der geltenden Praxis nehmen Gefangene in Niedersachsen an einer Behandlungsuntersuchung teil.

Die dort erfolgende Einteilung der Gefangenen in Gruppen nach gleichem oder ähnlichem Behandlungsbedarf und die vorhandene Differenzierung der Unterkunftsbereich nach Behandlungsangeboten und Sicherheitsorientierung (vgl. Binnendifferenzierung) ermöglichen eine Unterbringung nach Gründen der Behandlung und Eingliederung. Die aus der individuellen Diagnose folgenden Behandlungsempfehlungen bilden die Grundlage für die weitere Vollzugsplanung.

Da sich die Behandlungserfordernisse inhaftierter Straftäter im Laufe der Zeit verändern können, sind die Behandlungsangebote der JVA Bremervörde kontinuierlich bedarfsorientiert fortzuentwickeln.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln