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Entlassungskoordination


Gemäß § 68 Abs. 2 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes (NJVollzG) ist es Aufgabe der Vollzugsbehörden, auf die Sicherstellung einer durchgängigen Betreuung der Gefangenen hinzuwirken, welche ihnen auch nach der Entlassung hilft, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Die Zusammenarbeit mit Stellen und Personen außerhalb des Vollzuges, die besonderen gesetzlichen Möglichkeiten für die Entlassungsvorbereitung sowie die Hilfe zur Entlassung sind auf dieses Ziel auszurichten § 68 Abs. 3 Niedersächsische Justizvollzugsgesetz (NJVollzG). Wesentliche Bestandteile einer durchgängigen Betreuung sind der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Stellen (§ 68 Abs. 4 NJVollzG), die Beratung der Gefangenen bei der Ordnung ihrer persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten sowie deren Unterstützung bei der Schaffung eines beruflichen und sozialen Empfangsraumes für die Zeit nach der Haftentlassung (§ 69 Abs. 3 NJVollzG).

Insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Ambulanten Justizsozialdienst, den niedersächsischen Anlaufstellen für Straffällige, den örtlichen Trägern der Sozialhilfe, den Arbeitsgemeinschaften, den jeweiligen Jobcentern, der Arbeitsagentur, den verschiedenen örtlichen Schuldnerberatungsstellen, sowie Suchtberatungsstellen steht hierbei im Vordergrund. Je nach Defizit und Möglichkeit der betreuten Inhaftierten und ihrer Angehörigen ist im Einzelfall das Netzwerk umfassender zu gestalten.

Zu den Aufgaben einer Koordinatorin/ eines Koordinators Entlassungsvorbereitung gehören:

  • Verantwortlich für die Organisation der Entlassungsvorbereitung innerhalb der Justizvollzugsanstalt,
  • Erarbeitung von Qualitätsstandards auf der Basis landeseinheitlicher Vorgaben,
  • Sicherstellen der Einhaltung festgelegter Qualitätsstandards,
  • Entlassungsvorbereitung in Einzelfällen,
  • Zentraler Ansprechpartner für externe Stellen und Organisationen für den Bereich der Entlassungsvorbereitung / des Übergangsmanagements,
  • Kommunikation, regelmäßige Kontaktpflege und Vernetzung mit Externen,
  • Erstellung und Pflege der Verzeichnisse der zuständigen Stellen und Ansprechpartner für den Bereich Entlassungsvorbereitung,
  • Entwicklung von Kooperationsvereinbarungen mit zentralen Partnern,
  • Organisation von Informationsveranstaltungen für Gefangene,
  • Kenntnis und Weitergabe der einschlägigen Rechtsgrundlagen; Beratung der Mitarbeiter in den Abteilungen,
  • Teilnahme an Fachtagungen zum Übergangsmanagement.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Lienhard

Justizvollzugsanstalt Bremervörde
Entlassungskoordination
Am Steinberg 75
27432 Bremervörde
Tel: 04761 / 8088-0

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