Seelsorge
Im Mittelpunkt jeder Seelsorge steht der Mensch und sein Verhältnis zu Gott. Anteil am Geschick des Menschen zu nehmen, ihn ernst zu nehmen, ist die erste Aufgabe von Seelsorge.
Die Seelsorge in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde bildet einen Teil der der evangelischen bzw der
katholischen Kirche obliegenden allgemeinen Seelsorge und vollzieht sich nach den Ordnungen der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers bzw. des Bistums Hildesheim. Sie begründet sich auf dem Recht der freien Religionsausübung und wird von der Justizvollzugsanstalt Bremervörde ausdrücklich gewünscht und gefördert.
Rechtliche Grundlagen
Die Zusammenarbeit zwischen der Justizvollzugsanstalt Bremervörde und der Evangelischen sowie der Katholischen Kirche vollzieht sich auf der Grundlage von Normen und Vorschriften, die u.a. in den folgenden Rechtsordnungen niedergelegt sind:
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Vertrag des Landes Niedersachsen mit den Evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen (Loccumer Vertrag) vom 19.März 1955 - mit Ergänzungsvertrag vom 4. März 1965
- Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhle und dem Lande Niedersachsen vom 26. Februar 1965
- Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) vom 14. Dezember 2007
- Verfügungen und Erlasse des Niedersächsischen Ministeriums der Justiz
- Dienstordnungen der Kirchen
- Pfarrergesetz
- Regelungswerk der Justizvollzugsanstalt Bremervörde
In der JVA Bremervörde gibt es seelsorgerische Betreuung für die Inhaftierten sowie für die Bediensteten. Sie sind kirchliche Bedienstete mit dem Sonderauftrag, in der hiesigen JVA seelsorgerisch zu arbeiten.
Neben dem klassischen Gottesdienst erstreckt sich der Aufgabenbereich auf:
seelsorgerische Begleitung wie:
- Einzelgespräche
- Krisenintervention
- Trauerbegleitung
- gemeinsame Gespräche mit Gefangenen und deren Angehörigen
- seelsorgerische Angebote auch für Bedienstete
- diakonische Aktivitäten (z. B. finanzielle Unterstützung)
- Freizeitgestaltung
- thematische Gruppenangebote
- Kontaktgruppenarbeit
Angehörige anderer Religionen werden durch Vertreter ihres Glaubens betreut.
Sprechzeiten (auch für Angehörige) Montag - Freitag in der Zeit von 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Terminvergabe unter der Rufnummer: 04761/8088 - 0