Briefverkehr
Einsamkeit ist für viele Gefangene eine große Belastung. Deshalb können Briefe für Gefangene eine wertvolle Abwechslung im Alltag sein.
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Gefangene haben das Recht, in unbegrenztem Umfang Briefe zu bekommen und zu schreiben.
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Abzusendende Briefe von Strafgefangenen gibt der Inhaftierte geschlossen und ausreichend frankiert beim Stationsdienst ab.
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Eingehende Post wird in Gegenwart des Inhaftierten geöffnet, einer Sichtkontrolle unterzogen und dann ausgehändigt.
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Briefe an Inhaftierte dürfen an der Pforte der JVA Bremervörde nicht abgegeben werden. Diese können im Briefkasten vor der Pforte eingeworfen werden.
Bitte denken Sie daran, auf dem Kuvert Ihren Absender zu vermerken. Denn sollte eine Weiterleitung an den Inhaftierten aufgrund Verlegung oder Entlassung nicht möglich sein, geht die Sendung zurück an den Absender.
Bei der Adressierung verwenden Sie bitte lediglich den Namen des Inhaftierten in Verbindung mit der Anschrift der JVA Bremervörde.
Adressieren Sie demnach wie folgt:
(Name des Inhaftierten)
Am Steinberg 75
27432 Bremervörde
Paketsendung
- Der Empfang von Paketen ist in angemessenem Umfang erlaubt.
- Bevor der Inhaftierte Pakete empfangen kann, muss er dieses beantragen.
- Pakete, die nicht von der Anstalt genehmigt wurden, werden nicht angenommen.
- Die Pakete dürfen keine Nahrungs- und Genussmittel enthalten.
- Gehen entgegen dieser Regelung Pakete ein, die Nahrungs- und Genussmittel enthalten, sind die unzulässigen Gegenstände zur Habe zu nehmen, auf Kosten der Gefangenen zurück zusenden oder zu vernichten.
- Auf dem Antrag gibt er alle Gegenstände an, die ihm die Angehörigen im Paket zusenden sollen.
- Nach Bearbeitung/Genehmigung des Antrages wird dem Inhaftierten eine Paketmarke nebst Merkplatt ausgehändigt. Dieses kann der Inhaftierte Ihnen nun zusenden. Bitte lesen Sie das Merkblatt sorgfältig durch.
- Vor dem Versenden des Paketes, bitten wir Sie darauf zu achten, das die Paketmarke außen auf dem Paket aufgeklebt und das Merkblatt/Inhaltsverzeichnis in das Paket gelegt wurde.