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Verteidigerbesuche


Verteidiger, Rechtsanwälte und Notare

O.g. Personenkreis legitimiert sich, durch einen von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten, Ausweis. Anwälte und Notare haben nachzuweisen, dass sie den Gefangenen in einer ihn betreffenden Rechtssache aufsuchen wollen. Verteidiger weisen sich per Bestellungsanordnung des Gerichtes oder Prozessvollmacht aus. Wenn sich die Vollmacht in der Gefangenenpersonalakte befindet, ist dies durch die Pfortenmitarbeiter/innen über Basis (Register „Verteidiger / Postkontrolle“) nachzuvollziehen.

Sofern der erforderliche Nachweis fehlt, ist eine Besuchsgenehmigung erforderlich.

Für das Anbahnungsgespräch (Erstkontakt mit Anwalt) wird eine Besuchsgenehmigung benötigt. Die Besuchserlaubnis wird durch das zuständige Gericht erteilt. Die Besuchserlaubnis für das Anbahnungsgespräch gilt nur für ein Gespräch.

Besuchszeiten für Rechtsanwälte

Verteidigerbesuche: Montag – Samstag zu den Geschäftszeiten

Montag - Freitag

08:00 Uhr - 18:00 Uhr

Samstag

08:00 Uhr - 18:00 Uhr


Bitte beachten: Zwischen 12:15 Uhr - 12:45 Uhr finden keine Zuführungen von Mandanten statt !

Terminabsprache nach telefonischer Rücksprache unter Telefonnummer
04761-8088 0

Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

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