Logo zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Einkaufsmöglichkeiten während des Besuchs



Der Einkauf / die Übergabe von Nahrungs- und Genussmittel beim Besuch, darf aus dem Sortiment der der vorgehaltenen Automaten erworben werden, es gibt kein Recht auf Vollzähligkeit.

Waren im Sortiment:

  • Heißgetränke
  • Kaltgetränke
  • Süßwaren
  • Tabak inkl. Blättchen

Der Warenwert des Automateneinkaufs beträgt für alle Inhaftierten 12,00 € bei 1 Stunde Besuch. Bei genehmigten 2 Std Besuch sind 24,00 € erlaubt. Die Maximale Höchstgrenze pro Monat beträgt 24,00 Euro. Sollte Sie mehr als zwei Besuche im Monat durchführen wollen, sollten Sie den Maximalbetrag auf alle Besuche gut verteilen.

Für den Automateneinkauf im Besuchsraum ist nur Hartgeld zugelassen, es gibt keine Wechselmöglichkeit.

Die Besucher kaufen an den aufgestellten Automaten ein. Nicht verzehrte Waren, in ungeöffneten Originalverpackung dürfen von dem Gefangenen mit in die Haftbereiche genommen werden. Getränke sind hiervon ausgenommen.

Für Gefangene, die Besuch im Trennscheibenraum empfangen und/oder die auf einem Sicherheitshaftraum untergebracht sind und/oder gegen die eine Sicherheitsverfügung erlassen ist, wird der Automateneinkauf an den überwachenden Bediensteten übergeben, der die Waren an den Inhaftierten übergib.

Bild des Besuchsbereich mit Automaten für den Einkauf  
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln