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Rechtsanwälte



Verteidiger, Rechtsanwälte und Notare


O.g. Personenkreis legitimiert sich, durch einen von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Ausweis.


Anwälte und Notare haben nachzuweisen, dass sie den Gefangenen in einer ihn betreffenden Rechtssache aufsuchen wollen. Verteidiger weisen sich per Bestellungsanordnung des Gerichtes oder Prozessvollmacht aus.

Wenn sich die Vollmacht in der Gefangenenpersonalakte befindet, ist dies durch die Pfortenmitarbeiter/innen über Basis (Register „Verteidiger / Postkontrolle“) nachzuvollziehen.

Sofern der erforderliche Nachweis fehlt, ist eine Besuchsgenehmigung erforderlich.


Für das Anbahnungsgespräch (Erstkontakt mit Anwalt) wird eine Besuchsgenehmigung benötigt. Die Besuchserlaubnis wird durch das zuständige Gericht erteilt. Die Besuchserlaubnis für das Anbahnungsgespräch gilt nur für ein Gespräch.

Gem. § 137 Absatz 1 Satz 2 StPO darf die Zahl der vom Beschuldigten gewählten Verteidiger drei nicht überschreiten.

Jurapraktikanten und Referendare in Begleitung eines Strafverteidigers benötigen gem. Erlass des MJ, AZ 4572 I - 305. 59 vom 23.12.2002, keine Einzelfallgenehmigung. Die Ausweiskontrolle bleibt davon unberührt.

Jurapraktikanten in Begleitung eines Referendars kann nur dann Zutritt gewährt werden, wenn der Referendar eine Untervollmacht besitzt (Erlass des MJ, AZ 4572 I - 305. 59 vom 23.12.2002,).

Jurapraktikanten dürfen in Begleitung des Verteidigers ohne Besuchserlaubnis eingelassen werden.

Jurapraktikanten sind dann nicht zugelassen, wenn dem Gefangenen der Tatvorwurf „Organisierte Kriminalität/schwere Kriminalität“ angelastet wird. Im Zweifel ist der/die zuständige VAL/in zu befragen.


Verteidiger,Anwälte und Notare sowie Referendare und Jurapraktikanten werden
wie folgt zu kontrolliert:

  • Gem. §§ 27 und 149 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) abgesondet und durch den Metalldetektorrahmen geführt.
  • Alle Gegenstände, die in der betreffenden Rechtssache nicht zwingend erforderlich sind, sind in Schließfächern zu verstauen.
  • Das Einbringen eines EDV-Gerätes (Laptop, Notebook) ist nur zulässig bei ausgeschalteter WLAN-Funktion und soweit mit diesem Gerät keine Telefonie möglich ist.
  • Die Übergabe von mitgeführten Schriftstücken und sonstigen Unterlagen von Verteidigern ist zulässig
  • Anwalts- / Verteidigerbesuche finden in Einzelbesuchsräumen statt und sind innerhalb der Geschäftszeiten nicht zeitlich begrenzt
  • Für Verteidiger-, Rechtsanwalt-, Notar-, Fachdienst- oder sonstigen Sonderbesuche ist kein Automateneinkauf vorgesehen.

    Verteidigerbesuche: Montag - Freitag von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr / Samstag von 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
    (Da wir nur wenige Räume mit Trennscheibe zur Verfügung haben, bitte Ihre Besuche telefonisch unter der Telefonnummer: 04761/8088-120 bei der Pforte anmelden)


    Besuche von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten können ab sofort auch als Skype-Besuch durchgeführt werden. Da die Kapazitäten für Skype-Besuch begrenzt sind, bitte ich Sie, sich vorab telefonisch anzumelden ( Tel. 04761/8088-120 ). Bitte vor der ersten Kontaktaufnahme die Einverständniserklärung zur Speicherung der Benutzerdaten (Skype-Name) unterzeichnen und der JVA Bremervörde zukommen lassen. (Einverständniserklärung zur Speicherung der Skype Benutzerdaten, docx, 101KB, nicht barrierefrei)

    Folgende Tage stehen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für Skype-Besuch zur Verfügung: Dienstag und Freitag von 10:00 - 17:00 Uhr / Samstag von 10:00 Uhr - 17:00 Uhr.

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